Altlasten in Leverkusen

Altlastenauskunft Leverkusen: Wichtige Informationen für Bürger und Bauherren

Die Stadt Leverkusen blickt auf eine lange Industriegeschichte zurück, die auch Spuren im Boden hinterlassen hat. Um die Sicherheit und Gesundheit der Bürger zu gewährleisten und eine nachhaltige Stadtentwicklung zu fördern, spielt die Altlastenauskunft eine entscheidende Rolle.

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Altlastenauskunft in Leverkusen. Sie erhalten wichtige Informationen über die Bedeutung von Altlastenuntersuchungen, den Ablauf einer Anfrage und die rechtlichen Grundlagen.

Was ist eine Altlastenauskunft und warum ist sie wichtig?

Eine Altlastenauskunft, auch bekannt als Altlastenkataster oder Altlasteninformationssystem, bietet Informationen über mögliche Belastungen im Boden durch frühere Nutzungen. Dazu gehören beispielsweise ehemalige Industrieanlagen, Tankstellen, Deponien oder chemische Reinigungen.

Warum ist die Altlastenauskunft so wichtig?

Altlasten können ein erhebliches Risiko für die Umwelt und die menschliche Gesundheit darstellen. Schadstoffe im Boden können ins Grundwasser gelangen, die Luftqualität beeinträchtigen oder durch Pflanzen aufgenommen werden.

Altlasten in LeverkusenAltlasten in Leverkusen

Daher ist es unerlässlich, vor Bauvorhaben, Grundstückskäufen oder -verkäufen Informationen über mögliche Altlasten einzuholen. Eine Altlastenauskunft gibt Aufschluss darüber, ob auf einem Grundstück Altlastenverdacht besteht und welche Untersuchungen gegebenenfalls erforderlich sind.

Wie erhalte ich eine Altlastenauskunft in Leverkusen?

Die Altlastenauskunft in Leverkusen kann bei der Stadtverwaltung, Abteilung Umwelt, beantragt werden. Die Anfrage kann schriftlich, per E-Mail oder online über das Umweltportal der Stadt Leverkusen gestellt werden.

Folgende Angaben sind in der Regel für eine Altlastenauskunft erforderlich:

  • Name und Anschrift des Antragstellers
  • Flurstücknummer und genaue Lage des Grundstücks
  • Zweck der Anfrage (z.B. Bauvorhaben, Grundstückskauf)

Was kostet eine Altlastenauskunft?

Die Kosten für eine Altlastenauskunft in Leverkusen sind abhängig vom Umfang der Anfrage und dem Aufwand für die Bearbeitung. In der Regel fallen Gebühren zwischen 50 und 200 Euro an.

Rechtliche Grundlagen der Altlastenauskunft

Die rechtlichen Grundlagen für die Altlastenauskunft sind im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBG) und im Landesbodenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LBodSchG NRW) verankert.

Wichtige rechtliche Aspekte:

  • Informationspflicht: Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, den Behörden alle relevanten Informationen über mögliche Altlasten auf seinem Grundstück mitzuteilen.
  • Untersuchungspflicht: Bei begründetem Verdacht auf Altlasten kann die Behörde eine detaillierte Untersuchung des Bodens anordnen.
  • Sanierungspflicht: Besteht eine Gefahr für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit, kann die Behörde eine Sanierung der Altlast anordnen.

Historische Industrieanlage in LeverkusenHistorische Industrieanlage in Leverkusen

„Die Altlastenauskunft ist ein wichtiges Instrument, um die Risiken von Altlasten zu minimieren und eine nachhaltige Stadtentwicklung zu gewährleisten“, betont Dr. Ing. Markus Schmidt, Umweltexperte der Stadt Leverkusen. „Wir empfehlen allen Bürgern, sich vor Bauvorhaben oder Grundstückskäufen über mögliche Altlasten zu informieren.“

Fazit

Die Altlastenauskunft ist ein unverzichtbarer Schritt für alle, die in Leverkusen bauen, ein Grundstück kaufen oder verkaufen möchten. Sie bietet wichtige Informationen über mögliche Belastungen im Boden und trägt dazu bei, die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu schützen.

Bei Fragen zur Altlastenauskunft oder zu anderen Umwelthemen steht Ihnen die Stadtverwaltung Leverkusen gerne zur Verfügung.

Häufige Fragen (FAQ)

1. Wie lange dauert es, bis ich die Altlastenauskunft erhalte?

Die Bearbeitungszeit für eine Altlastenauskunft beträgt in der Regel 2-4 Wochen.

2. Was passiert, wenn auf meinem Grundstück Altlastenverdacht besteht?

Bei Altlastenverdacht kann die Behörde weitere Untersuchungen anordnen, um die Art und den Umfang der Belastung zu ermitteln.

3. Wer ist für die Sanierung von Altlasten verantwortlich?

In der Regel ist der Grundstückseigentümer für die Sanierung von Altlasten verantwortlich.

Weiterführende Informationen

  • Umweltportal der Stadt Leverkusen
  • Bundes-Bodenschutzgesetz (BBG)
  • Landesbodenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LBodSchG NRW)

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