Informationen zur Ausgangssperre in Leverkusen

Ausgangssperre Leverkusen Ausnahme: Was ist erlaubt?

Die Ausgangssperre in Leverkusen wirft viele Fragen auf. Insbesondere die Ausnahmen von der Regelung sorgen für Verunsicherung. Dieser Artikel liefert Ihnen alle wichtigen Informationen rund um das Thema „Ausgangssperre Leverkusen Ausnahme“.

Informationen zur Ausgangssperre in LeverkusenInformationen zur Ausgangssperre in Leverkusen

Welche Ausnahmen gibt es von der Ausgangssperre in Leverkusen?

Die Ausgangssperre in Leverkusen gilt grundsätzlich für alle Bürgerinnen und Bürger. Es gibt jedoch einige wichtige Ausnahmen, die es Ihnen ermöglichen, auch während der Sperrstunde das Haus zu verlassen.

Zu den wichtigsten Ausnahmen zählen:

  • Berufliche Tätigkeiten: Wenn Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit während der Ausgangssperre unterwegs sein müssen, ist dies selbstverständlich erlaubt. Vergessen Sie jedoch nicht, eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers mitzuführen.
  • Medizinische Notfälle: Im Falle eines medizinischen Notfalls dürfen Sie die Wohnung jederzeit verlassen, um sich in ärztliche Behandlung zu begeben.
  • Betreuung hilfsbedürftiger Personen: Wenn Sie pflegebedürftige Angehörige oder andere hilfsbedürftige Personen betreuen müssen, ist dies ebenfalls ein triftiger Grund, die Wohnung während der Ausgangssperre zu verlassen.
  • Tierbetreuung: Auch die Versorgung von Haustieren stellt eine Ausnahme von der Ausgangssperre dar.

Erlaubte Aktivitäten während der Ausgangssperre in LeverkusenErlaubte Aktivitäten während der Ausgangssperre in Leverkusen

Was ist während der Ausgangssperre in Leverkusen noch erlaubt?

Neben den oben genannten Ausnahmen gibt es noch weitere Aktivitäten, die Sie während der Ausgangssperre in Leverkusen ausführen dürfen. Dazu gehören:

  • Sportausübung: Sportliche Aktivitäten an der frischen Luft, wie zum Beispiel Joggen oder Radfahren, sind alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes weiterhin gestattet.
  • Spaziergänge: Auch Spaziergänge sind während der Ausgangssperre erlaubt, sofern Sie sich alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes im Freien aufhalten.

Welche Strafen drohen bei einem Verstoß gegen die Ausgangssperre?

Bei einem Verstoß gegen die Ausgangssperre in Leverkusen müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und kann bis zu 25.000 Euro betragen.

Häufig gestellte Fragen zur Ausgangssperre in LeverkusenHäufig gestellte Fragen zur Ausgangssperre in Leverkusen

Fazit

Die Ausgangssperre in Leverkusen dient dem Schutz der Bevölkerung und der Eindämmung der Pandemie. Durch die Einhaltung der Regeln tragen Sie dazu bei, sich und andere zu schützen. Sollten Sie Fragen zu den Ausnahmen der Ausgangssperre haben, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Sie haben weitere Fragen zum Thema „Ausgangssperre Leverkusen Ausnahme“? Auf unserer Website finden Sie weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

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